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Ausschreibung   Ausschreibung:

Sanierung Klostervorplatz in Ebstorf

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Achtung Baustelle

Nummer intern: 20111224-8888-7690 (261372)
Klosterflecken Ebstorf Hauptstraße 30 29574 Ebstorf
Öffentlicher Auftraggeber
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Ausführung von Bauleistungen
Sanierung Klostervorplatz
Land: DE: Deutschland
Ort: 29574 Ebstorf
Vergabenummer: 20-2011
Los-Nummer:
Vergabenummer: 20-2011
Kurzbeschreibung/Los: Sanierung Klostervorplatz
Bauvorhaben: Kloster Ebstorf, Sanierung Klostervorplatz.
Art und Umfang:
2.250 m³ Boden lösen, laden und entsorgen;
800 m³ Frostschutz;
650 m³ Schottertragschicht;
330 m² Asphaltdeckschicht;
260 m Bordanlagen;
40 m 5-rhg. Gosse;
675 m² Betonsteinpflaster;
400 m Stahlkanteneinfassung;
1.970 m² Natursteinkleinpflaster;
245 m² kunstharzgebundene Wegedecke;
120 m Blockstufen aus Granit;
180 m Regenwasserkanal DN 300 und DN 400 Sb inkl. Schächte;
130 m Schmutzwasserkanal DN 150 bis DN 250 PP inkl. Schächte.
Nebenangebote und /oder Änderungsvorschläge sind zugelassen.
Frist Start: 15.03.2012 Frist Ende: 14.09.2012
Arbeitstage: 132 Werktage

Angebotsabgabe bis: 26.01.2012 um: 11:30   eTV  
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Angebotseröffnung am: 26.01.2012 um: 11:30   eTV  
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Klosterflecken Ebstorf (Zimmer 1, kleiner Ratssaal)
Extra-Kosten Versand VU beim Auftraggeber (extern): 30,00 EUR

Anforderung der Verdingungsunterlagen: ab 28.12.2011   eTV  
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- Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Ämterzentrum, Fachbereich Bau- und Planungsmanagement, Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen,

Die Vergabeunterlagen können vor Anforderung bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Ämterzentrum, Fachbereich Bau- und Planungsmanagement, Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen, eingesehen werden
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Überweisung: Kto: 40 002 61 / BLZ: 25850110 / Bank: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Uelzen, Lüneburger H / Vermerk: Vergabe-Nr. 20-2011 Debitoren 10 09 45 sowie der Angabe der GKZ 02-10 09 45
Sprache: deutsch
Firmen, die nachweislich derartige Arbeiten mit Erfolg ausgeführt haben
Die Mindestentgeltregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sind nach § 3 LVergabeG einzuhalten. Hier gilt der Mindestlohn-Tarif: Baugewerbe
Bindefrist Ende: 24.02.2012
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung werden 5 v. H. der Auftragssumme und für die Gewährleistungsansprüche 3 v. H. der Abrechnungssumme einbehalten bzw. eine entsprechende Bürgerschaftsurkunde in gleicher Höhe verlangt. Zahlungen erfolgen gemäß § 16 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gemäß § 21 VOB/A zuständige Stelle ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, Tel.: 05 81 / 82-0
24.12.2011 um: 10:19

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