Schlusstermin Eingang
Teilnahmeanträge:
13.03.2012 um: 14:00
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Kurzbeschreibung:
VOF-Verfahren Kronenbrücke / Planungsleistungen für den Neubau der Kronenbrücke über die Dreisam in Freiburg i.Br.
Vorhaben:
In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende Kronenbrücke über die Dreisam durch einen Neubau ersetzt. Die Kronenbrücke ist Bestandteil eines der Hauptverkehrsknotenpunkte der Stadt Freiburg. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und das Tragwerksystem sind vollständig erarbeitet und Gegenstand eines Gemeinderatbeschlusses. Die neue Kronenbrücke wird sich wie die bestehende Kronenbrücke aus zwei Teilbauwerken zusammensetzen. Das Tragwerk jedes Teilbauwerks wird sich künftig aus einem Überbau mit Unterspannung zusammensetzen. Der Überbau besteht jeweils aus einer ca. 43,0 * 18,0 m großen, schiefwinklingen Stahlbetonplatte. Die Unterspannung setzt sich jeweils aus zwei Hauptelementen zusammen, die aus Stahlrohren bestehen. Die Projektkosten wurden im Rahmen der Vorplanung auf insgesamt brutto ca. 9 000 000 ¤ geschätzt. Mit der Planung des Bauvorhabens wurde begonnen. Die Bauarbeiten werden Mitte 2014 starten und bis Ende 2015 vollständig abgeschlossen sein. Insbesondere aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kronenbrücke, der zahlreichen baulichen und geometrischen Zwangspunkte (Höhe und Lage), der Bedeutung des Dreisam-Gewässerbetts für den Hochwasserschutz ist stufenweise die Planung für den Rückbau der bestehenden Brücke, den Neubau der Brücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sowie die Bauzustände und Baubehelfe zu erarbeiten. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen. Die Bewerber, die für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens ausgewählt werden, werden über die Ergebnisse der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Planungsergebnisse umfassend informiert und die Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Kronenbrücke auf der Grundlage der vorliegenden Arbeitsergebnisse sein (einschl. bis zur ausführungsreifen Planung und der Erstellung der Verdingungsunterlagen für die Bauvergabe). Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauvergabe, Bauabwicklung (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung und Fertigungsüberwachung) und Baudokumentation vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71322300, 71325000, 71327000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 42 HOAI), (2) Tragwerksplanung: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 49 HOAI), (3) Erstellen der Unterlagen für die Abstimmung der Planung mit Behörden und Dritten. Hierbei sind die Bauzustände und Baubehelfe unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen mit zu planen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen und ist nicht Gegenstand des Auftrags. Bewerbungen nur für einzelne Leistungsphasen sind nicht zugelassen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Optional wird die Erweiterung des Auftrages für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) um folgende Leistungen vorgesehen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 42 HOAI). Der Auftraggeber beabsichtigt hiervon Teilleistungen selbst zu erbringen, (2) Örtliche Bauüberwachung (einschl. Bewehrungsabnahme und Fertigungsüberwachung) als besondere Leistung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke. Die Bedingungen für die Option sind den Unterlagen zu entnehmen, die den im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Verhandlung übergeben werden.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.7.2012. Abschluss 31.12.2013